Rehasport gehört laut Sozialgesetzbuch IX §43ff zu den ergänzenden Leistungen und kann auf persönliche Anfrage vom Arzt verordnet werden. Eine solche Verordnung fällt nicht unter das ärztliche Budget und umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten über einen Zeitraum von 18 Monaten. Bei besonderer Indikation sind bis zu 120 Übungseinheiten pro Verschreibungszeitraum möglich.
Die Verordnung des Arztes (Formular 56) muss folgendes enthalten: