Die „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.10.2003 i. d. F. vom 01.01.2007“ ist fortgeschrieben und tritt zum 01.01.2011 in Kraft. Anlass füü die Fortschreibung ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.06.2008 bezüglich der zeitlichen Befristung des Rehabilitationssportes in der alten Rahmenvereinbarung.
Neuerungen beziehen sich u. a. auf folgende Punkte:
Das gemeinsame Sporttreiben in einer anerkannten Rehabilitationssportgruppe ist laut Vereinbarung „Voraussetzung", um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistungen zu stärken.
Vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind zukünftig Maßnahmen und Übungen, die vorrangig auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen sowie Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich , des Weiteren Übungen an technischen Geräten zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer).
Die in den Rahmenvereinbarungen genannte Anzahl der Übungseinheiten soll zukünftig nur ein Richtwert sein; es kann nach individueller Prüfung des Einzelfalls davon abgewichen werden.
Weitere Verhandlungen im Rehabilitationssport sind im direkten Anschluss an bereits in Anspruch genommene Übungseinheiten möglich, wenn sie im Einzelfall notwendig, geeignet und notwendig sind.
Statt des Begriffs „Folgeverordnung“ wird nun der Begriff „weitere Verordnung“ verwendet. Alle Neuerungen können Sie unter Rehabilitationssport bei www.wir-im-sport.de erhalten.
Möchten sie unser Vereins Gerätetrainings Angebot nutzen!
Gerätetraining bei Rehabilitationssportteilnehmer
Die Rehabilitationssportteilnehmer haben die Möglichkeit Gerätetraining Montags, Dienstags, Mittwochs oder Donnerstags
zu machen. Hier steht ihnen immer ein dipl. Physiotherapeut zur Verfügung.
Kosten
Wenn Sie das Angebot des Vereins nutzen wollen, erheben wir einen Beitrag von 18,00 Euro monatlich, für Teilnehmer
an Rehasportgruppen mit Kostenübernahme der Krankenkasse. Der Beitrag wird am jeweiligen Monatsersten eines jeden
Quartals fällig. (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) und ist mittels Einzugsermächtigung zu entrichten.
Für Teilnehmer ohne Kostenübernahme der Krankenkasse:
91,00 Euro pro 10 Übungseinheiten bei Frequenz 1 x in der Woche
142,00 Euro pro 10 Übungseinheiten bei Frequenz 2 x in der Woche
Einmalig wird eine Aufnahmegebühr von 15,00 Euro erhoben.
Wie geht es nach dem Rehasport weiter?
Nach Beendigung des Rehabilitationssports möchten wir Sie weiterhin langfristig für den Sport und Ihre Gesundheit begeistern.
Sie haben die Möglichkeit, als Teilnehmer an unseren Primärpräventionskursen oder weiter als Teilnehmer an unseren
Rehabilitationssportgruppen teilzunehmen.
Kündigung
Für Rehabilitationssport-Teilnehmer mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse endet die zeitlich begrenzte Mitgliedschaft
automatisch nach Ablauf der 50 Übungseinheiten.
Oder der Austritt kann – schriftlich – bis spätestens 3 Wochen zum Quartalsende erfolgen.
Eine auch anteilsmäßige Erstattung der Beiträge findet nicht statt.